Neues vom sogenannten Rechtsstaat: Von vier Neonazis, die einen jungen Linken fast totgeschlagen haben, wird einer, der erwiesenermaßen mitgetreten hat, freigesprochen, zweien zeigt der Richter drohend seinen Zeigefinger, und dem vierten billigt er strafmildernd zu, daß es im Suff halt schon mal passieren könne, daß man jemanden umbringen möchte
Der Hauptangeklagte in dem Prozess um vier Neonazis, die im vergangenen Juli einen Mann fast tot traten, ist am Donnerstag im Landgericht zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Zwei weitere kamen mit Bewährungsstrafen davon, der Vierte wurde frei gesprochen. „Eine Anklage wegen Mord und dennoch mildere Strafen als die Staatsanwaltschaft forderte – da muss es eine ordentliche Begründung geben“, nahm Richter Kay-Thomas Diekmann mögliche Kritik vorweg … Das Gericht geht nun davon aus, dass die vier Neonazis nach einem Diskobesuch angegriffen wurden und sich gegen eine deutlich stärkere Gruppe verteidigen mussten. Nach einer Schlägerei traten sie zunächst auf Jonas K. ein, drei der vier Täter hörten dann aber auf. Bis zuletzt war unklar, ob Jonas K. auch zu den Angreifern gehörte … Nachdem die Angreifer geflüchtet waren, habe der später Freigesprochene sofort aufgehört zu treten, so das Gericht. Michael L., der die „Thor Steinar“-Jacke trug, habe sich zu Schulden kommen lassen, dass er hilfswillige Passanten vom Opfer fern hielt und dadurch dessen weitere Misshandlung ermöglichte. Der vierte und jüngste der Gruppe habe zwar auch weiter getreten, aber aufgehört, als jemand rief: „Der bewegt sich doch gar nicht mehr.“ Dann habe er versucht, den Hauptangeklagten zurückzuhalten. Er und Michael L. erhielten jeweils Haftstrafen, die auf Bewährung ausgesetzt wurden. „Sie können sich absolut sicher sein, dass Sie einsitzen, wenn Sie in den nächsten drei Jahren auch nur die kleinste Straftat begehen“, schärfte Diekmann den beiden Männern ein.
Den Richtern zufolge trat allerdings der Hauptangeklagte, Oliver K., weiter, bis die Polizei ihn wegzerrte. K. habe die klare Absicht gehabt, sein Opfer zu töten. Noch eine Stunde nach der Tat sagte er: „Der Kopf hätte auf dem Bordstein liegen müssen – und dann wumm.“ … Zum politischen Hintergrund der Tat sagte Diekmann, dass die rechtsextreme Einstellung der Männer nicht ihre Hauptmotivation gewesen sei. Der Satz „du Zecke stehst nicht mehr auf“ könne keinem der Angeklagten konkret angelastet werden.
Quelle:
L. Sander auf taz.de, 28. Januar 2010
Ein halbes Jahr nach dem Beinahe-Tod eines jungen Linken in Friedrichshain ist der Prozess gegen vier Rechtsextremisten mit einem überraschend milden Urteil geendet. Die Jugendkammer des Landgerichts verurteilte am Donnerstag den Haupttäter Oliver K. (26) wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu fünfeinhalb Jahren Haft. Die Angeklagten Michael L. (23) und Marcel B. (21) kamen mit je zwei Jahren auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung davon. Im Fall von Marcel B. verhängte die Kammer eine Jugendstrafe, weil er zur Tatzeit Heranwachsender war. Den Angeklagten Michael G. (24) sprachen die Richter frei …
Die Kammer blieb damit deutlich unter den Anträgen von Staatsanwalt Jörg Wetzel, der für Oliver K. acht Jahre und für Michael L. sowie Marcel B. je drei Jahre Haft gefordert hatte. Selbst der Verteidiger von Oliver K. hatte in seinem Plädoyer immerhin eine Strafe „nicht über sieben Jahre“ genannt. Im Fall von Michael G. hatte auch der Staatsanwalt einen Freispruch als notwendig erachtet. Ursprünglich hatte Wetzel allen vier Angeklagten versuchten Mord vorgeworfen …
Die Taten während der Schlägerei mit einer Gruppe Linker waren für die Kammer Notwehr und Nothilfe …
Nach Ansicht der Richter begingen die drei verurteilten Angeklagten erst dann Straftaten, als die meisten Linken flohen und damit die Notwehrsituation beendet war. Oliver K. habe mit einem „klar erkennbaren Tötungsvorsatz“ das bewusstlose Opfer ein Stück weitergeschleift und ihm einen Stampfkick auf den Kopf versetzt … Doch die Kammer billigte ihm strafmildernd zu, stark alkoholisiert gewesen zu sein.
